in: RdL 2015, Seiten 243 f.). 1 Satz 2 Nr. : 9 O 148/14, u.a. in: „juris“; LG Göttingen, Urteil vom 19.02.2015, Az. der Klägerin zu, wobei die Klägerin insoweit auch noch nicht einmal den Nachweis dafür erbracht hat, dass sie diese Sachen tatsächlich für die hier streitbefangene Hündin – und nicht ggf. in: „juris“; LG Göttingen, Urteil vom 19.02.2015, Az. in: ZGS 2006, Seiten 156 ff.). Oktober 2015 (Blatt 11 der Akte) erinnert und nochmals mitgeteilt, dass der Welpen ein neurologisches Problem habe. Aufgrund seiner Größe und seiner Arbeitswilligkeit sollte die Rasse in einem Haus gehalten werden. Februar 2017 (Blatt 115 bis 121 der Akte) fachkundig dargelegt, dass die von ihm erhobenen Befunde bei der streitbefangenen Hündin die typischen klinischen Anzeichen eines Hydrozephalus internus und eine Arachnoidealzyste (quadrigeminale Zyste) zeigen würden. : 11 U 43/04, u.a. in: „juris“) vereinbart haben. : 11 U 43/04, u.a. Vielmehr habe die Tierärztin Dr. K.. S… noch mit Schriftsatz vom 28. in: BeckRS 2015, Nr. : 2 O 323/01, u.a. in: NJW 2007, Seiten 2619 ff. Vielmehr sei die Hündin während der Zeit des Aufenthaltes bei ihr ausreichend geimpft worden. Auch habe der Ehemann der Klägerin gesagt, dass er nicht wisse, was er nun machen soll. Vielmehr ist hier sogar erwiesener maßen davon auszugehen, dass die streitbefangene Hündin „Daisy“ der Rasse „Golden Retriever“ zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs – entsprechend dem Ergebnis der Beweisaufnahme – gerade nicht frei von Mängeln im Sinne von § 434 BGB war. Auch die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen liegen hier vor. 1, § 434, § 437, § 440, § 474, § 476 a.F. : 19 U 52/07, u.a. 04446; LG Kleve, Urteil vom 21.11.2003, Az. in: RdL 2015, Seiten 243 f.; LG Mainz, Urteil vom 27.10.2014, Az. August 2015 (Blatt 29 der Akte) hinsichtlich dieser Hündin widerlegt aber sogar eine positive Kenntnis der Beklagten vom Vorliegen dieser Erkrankung, da in diesem Attest sogar von einer Tierärztin festgestellt wurde, dass „im Rahmen des erweiterten neurologische Untersuchungsganges“ diese Hündin „als frei von Symptomen zentralnervöse Erkrankung, auch solcher mit vermuteten Erbgang, befunden“ worden sei. : 33 O 109/15, teilw. 5 Eleveurs. : 4 O 218/12, u.a. Des dizaines d'annonces d'éleveurs pour trouver une portée de chiots Golden retriever à … Auch aus dem vom dem Tierarzt W… eingereichten Schreiben (Blatt 47 der Akte) mit der entsprechenden Anlage (Blatt 48 der Akte) sei eine klare Diagnose von ihm nicht gestellt worden. ; OLG Köln, Urteil vom 08.08.2007, Az. Folglich bestehen schon aus objektiver Sicht hohe Anforderungen an die Vergleichbarkeit eines als Ersatzlieferung angebotenen Hundes, so dass angenommen werden muss, dass die Parteien eine solche Ersatzlieferung nicht als taugliche Nacherfüllung ansehen. in: „juris“) darauf hinzuweisen ist, dass der vorliegenden Mangel einer Nacherfüllung auch nicht zugänglich ist. M… D… MRCVS hat in seinem Schriftsatz vom 01. : VIII ZR 32/16, u.a. Die an die Beklagte gerichtete Aufforderung der Klägerin, den Kaufpreis von 900,00 Euro an sie zurückzuerstatten ist die Beklagte nicht innerhalb der von der Klägerseite gesetzten Frist nachgekommen. Sachverhalt: Die Klägerin fuhr mit 60 km/h auf einer […], Gefährdungshaftung des Tierhalters – entgangenes Arbeitsentgelt, AG Brandenburg – Az. 77 - Seine et Marne. : 6 S 90/13, u.a. in: NJW 2017, Seiten 1093 ff. : 9 S 255/04, u.a. Gefällt 5.374 Mal. Soweit die Beklagte in diesem Schriftsatz geäußert habe, dass sie – die Kläger – „bei Kleinanzeigen auf ebay“ selbst diesen Welpen „für 1.200,-€ (!) Hierzu ist die Beklagte indes rechtlich auch nicht verpflichtet (LG Ingolstadt, Urteil vom 31.05.2017, Az. in: NJW-RR 2018, Seiten 436 ff.). Die Klägerin hat die Beklagte mit Schreiben vom 02.10.2015 (Blatt 11 der Akte) und mit den Schriftsätzen ihrer nunmehrigen Prozessbevollmächtigten vom 16.10.2015 (Blatt 14 bis 15 der Akte) und vom 03.11.2015 (Blatt 18 bis 19 der Akte) immer wieder eine Frist zur Rückzahlung des Kaufpreises gesetzt. Es haben sich auch keine Ansatzpunkte für eine Kritik an dem Gutachten gezeigt. Etalon. Die Beklagte hat gegen die Feststellung des Sachverständigen in seinem Gutachten auch keine substantiierten Einwendungen. Zudem hatte die Zeugin Dr. K… S… ausgesagt, dass sie am 28.08.2015 eine klinisch-neurologische Untersuchung bei dieser Hündin – jedoch ohne bildgebende Verfahren – durchgeführt habe und im Rahmen dieser klinischen Untersuchung gerade keine neurologischen oder zentralnervösen Erkrankungen bei diesem Welpen habe feststellen können. in: NJW 2006, Seiten 2250 ff. ; BGH, Urteil vom 27.09.2017, Az. Auch habe sie bei dem Welpen keinerlei Hinweise dahingehend feststellen können, dass dieser einen sogenannten „Wasserkopf“ habe, jedoch räumte sie auch ein, dass sie bildgebende Verfahren oder dergleichen nicht bei dieser Überprüfung angewendet habe. : 11 U 46/05, u.a. 1 BGB zu. Auf dieses Schreiben der Beklagten vom 23. in: NJW 2007, Seiten 2619 ff. Somit sei hier davon auszugehen, dass die Hündin gesund gewesen sei und die Behauptungen der Klägerin völlig an den Haaren herbeigezogen sind. erfolgtes – hier jedoch nicht bewiesenes – Traumata) verursacht würde und jede dieser Ursachen für sich allein ausgereicht hätte, um den gesundheitlichen Schaden bei der Hündin herbeizuführen, sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sämtliche Umstände als rechtlich ursächlich zu behandeln, obwohl keiner von ihnen als „conditio sine qua non“ qualifiziert werden kann. : 34 C 139/09, u.a. August 2015 der Beklagten zurückgegeben hatten, da selbst danach noch die Tierärztin Dr. S… am 28. Mit seinem offenen und anhänglichen Wesen kann der Vierbeiner fast jeden von sich überzeugen. : 31 C 278/18 – Urteil vom 17.01.2020 1. in: ZGS 2006, Seiten 156 ff. : 644 C 188/06; AG Brandenburg an der Havel, NJOZ 2006, Heft 35, Seiten 3254 ff.). Sollte der Welpen dennoch innerhalb von 10 Tagen nach Erwerb Krankheitsmängel aufweisen, die auf die Erhaltung der Zucht V.. R… zurückzuführen sind, so erhält der Käufer die Kaufsumme bei Rückgabe des Welpen an die Verkäuferin zurück.“. in: NJW 2013, Seiten 2018 ff. : VIII ZR 180/14, u.a. Von einer sehr netten Dame, Besitzerin eines Powderpuff, habe ich folgende Antwort erhalten: Cobby und Deer Type >>>Gibts irgendwo Bilder, wo man einen der beiden Typen sehen kann? Für gewerbliches Handeln spricht zudem weiter hier auch der Inhalt des Kaufvertragsformulars (Blatt 7 der Akte). 1 BGB wegen ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung entbehrlich. : VIII ZR 271/16, u.a. Die Vierbeiner sollten genügend Auslauf bekommen. in: „juris“; LG Göttingen, Urteil vom 19.02.2015, Az. : 3 U 3421/16, u.a. 1. Hunde kaufen und Hunde verkaufen. in: NJW-RR 2006, Seiten 677 f.). ; BGH, Urteil vom 29.03.2006, Az. : 9 S 255/04, u.a. ; OLG Oldenburg, Urteil vom 05.02.2015, Az. Die Hunde lernen sehr schnell und können so in Katastrophengebieten schnell zur Hilfe eilen und Menschen retten. ; BGH, Urteil vom 12.10.2016, Az. : 11 U 43/04, u.a. Tous les eleveurs de Golden Retriever. in: NJW-RR 2018, Seiten 436 ff. Hallo! Zur vereinbarten Beschaffenheit im Sinne des § 434 BGB gehören alle Eigenschaften des Tieres, die nach der Vereinbarung der Parteien den vertraglich geschuldeten Erfolg herbeiführen sollen. Wenn nach einem wirksamen Rücktritt der Gläubiger den empfangenen Gegenstand zurückgibt (wie vorliegend die Klägerin den Hund), sind ihm gemäß § 347 Abs. : 31 C 350/15) geschlossen. Golden Retriever Deckrüde Wolf Oskar vom Deichselberg, Golden Retriever Deckrüde Benjamin Finn vom Rothen Fels, GRANDPA - sucht dringend ein ruhiges Zuhause, Golden Retriever Deckrüde Benito Diego von Mauritius. in: „juris“; OLG Celle, Urteil vom 13.09.2007, Az. in: NJW-RR 2010, Seiten 1293 f.), zumal im vorliegenden Fall gemäß der herrschenden Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 22.06.2005, Az. in: RdL 2015, Seiten 243 f.). Elevage Golden Retriever Of Sim - Les Rouesses des Taillis 03320 Neure - tel: 06 03 30 17 44 - contact@chiots-golden-retrievers.fr • Portée de Idéale Girl of Sim: née le 10/10/2014 - disponible le 15/12/2014 - Voir la portée. : 11 U 43/04, u.a. Für die entsprechende Untersuchung habe sie dem Tierarzt O… W… dann einen Betrag von 17,33 Euro gemäß Rechnung vom 15. : VIII ZR 281/04, u.a. : 33 O 109/15, teilw. Diese Messung müsse also ihrer Meinung nach nachgeholt werden, zumal auch vorgerichtlich keiner der untersuchenden Tierärzte eine äußerlich sichtbare Gelvergrößerung erwähnt habe. : VIII ZR 271/16, u.a. 2 BGB) – vor (OLG Köln, Urteil vom 23.08.2017, Az. Soweit die Beklagte zum Ersatz der Aufwendungen nicht gemäß § 437 Nr. September 2015 keine Diagnosen beinhalten würde, würde entgegen der Auffassung der Beklagten jedoch nicht bedeuten, dass keine Auffälligkeiten vorlagen, sondern nur, dass der Tierarzt DVM W… in seiner Praxis zwar dem Verdacht mitgeteilt hätte, er jedoch nicht in der Lage gewesen sei, in seiner Praxis neurologische Untersuchungen der Hündin durchzuführen, so dass er daher auch eine weiterführende Untersuchung empfohlen habe. : 14 U 29/12, u.a. Merlin avec Lila et Babouche in: RdL 2015, Seiten 243 f.). 5 BGB erfüllt, weil die von der Beklagten am 12.09.2015 der Klägerin übergebene Hündin – entsprechend dem Ergebnis der Beweisaufnahme – bereits am Tag der Übergabe mit gesundheitlichen Mängeln behaftet war. : 19 U 52/07, u.a. H… M… gebracht und dort auch untersucht worden, um den Verdacht des Tierarztes O… W… näher zu bestimmen. Der hierfür erforderliche Zeit- und Kostenaufwand steht nämlich in keinem Verhältnis zu der Gewinnerwartung, mit der die Beklagte bei der Hundezucht rechnen konnte. : 21 O 745/01 Urteil vom 25.07.2002 Leitsatz (vom Verfasser – nicht amtlich): Die Teilkaskoversicherung braucht Unfallschäden, die durch ausweichen vor kleinen Wildtieren entstanden sind, nicht zu bezahlen. Selbst wenn man nämlich vorliegend die Beweislastumkehr aus dem Verbrauchsgüterrecht auch bezüglich der geltend gemachten Tierarztkosten und der frustrierten Aufwendungen anwenden wollte, hätte die Beklagte sich hier erfolgreich exkulpiert. in: NJW 2017, Seiten 1093 ff.). : I-16 U 68/17, u.a. Juni 2017 (Blatt 148 bis 151 der Akte) dar, dass seine Diagnose „Hydrozephalus internus congenitalis“ sich auf folgende Befunde stützen würde: Zwar hat der Sachverständige hier somit nicht „mit letztendlicher Sicherheit“, sondern wohl als sehr wahrscheinlich festgestellt, dass die streitgegenständlichen die Veränderungen der Ventrikel und des Arachnoidealraumes bereits seit der Geburt dieser Hündin bestehen würden und dem entsprechend auch bereits bei Gefahrübergang vorgelegen haben. Der Käufer muss auch nicht nachweisen, dass ein nach Gefahrübergang eingetretener akuter Mangels eine Ursache in einem latenten Mangel hat (BGH, Urteil vom 12.10.2016, Az. BGB (§ 477 n.F. in: AUR 2014, Seiten 108 ff. ; BGH, Urteil vom 13.03.2013, Az. M… D… MRCVS hat in seinem Schriftsatz vom 01. September 2015 habe sie dann die Hündin tierärztlich untersuchen lassen, nachdem sie bemerkt habe, dass diese Hündin nicht in der Lage gewesen sei, sie – die Klägerin – an sie blicken und auch nicht auf akustische Reize reagiert habe. : 11 U 43/04, u.a. Der Golden Retriever präsentiert sich als mittelgroßer und sportlich gebauter Hund. So eignet sich die Hunderasse für Hundesportarten, wie Dog Dancing, Obedience oder Agility. : 19 U 52/07, u.a. Poules, canards, pigeons et moutons de Ouessant partagent également notre quotidien. Schreiben vom 23. vereinbarten Beschaffenheit und damit einen Fehler im Sinne des § 434 BGB angenommen, wenn die erworbene Sache (hier der Hund) den mit dem Vertrag verfolgte Zweck nicht erreichen kann und die Kaufsache ihre vereinbarte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Funktion nicht erfüllt (BGH, Urteil vom 08.11.2007, Az. Nach alledem würde dementsprechend ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag hier nicht bestehen. ; OLG München, Urteil vom 26.01.2018, Az. 1 Satz 2 Nr. 4. : 14 U 29/12, u.a. in: „juris“). Befangenheitsantrag – Unvoreingenommenheit des Richters bei Unterhaltsberechnung, Schmerzensgeldanspruch bei fehlerhafter Behandlung eines Kahnbeinbruchs, Tierquälerei: Belassen mehrerer Hunde im überhitzten Kfz-Innenraum, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Az. Dieses Erfordernis deckt sich teilweise, aber nicht vollständig mit dem Merkmal der Eignung für die gewöhnliche Verwendung. : VIII ZR 32/16, u.a.